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Prüfungsprogramm

Das P. stellt das Ergebnis der Sachplanung im Rahmen der Prüfungsplanung dar und kennzeichnet den Ablauf eines Prüfungsprozesses durch eine geordnete Menge von Prüfungshandlungen, deren Durchführung die Wirtschaftlichkeit der Prüfung und die Gewinnung eines hinreichend sicheren Prüfungsurteils sichern soll. Durch die Aufteilung des Prüfungsobjektes in Prüffelder entsteht für jeden Prüfungsauftrag eine Hierarchie von P. An der Spitze steht das Gesamtprogramm der Jahresabschlußprüfung, das die Grund struktur des Prüfungsablaufs global festlegt. Dieses bildet den Ausgangspunkt für die Planung spezieller P., die sich auf einzelne Prüffelder oder auf Elemente von Prüffeldern beziehen.
Neben ihrem Objektbezug können P. in bezug auf den Genauigkeitsgrad, den Anwendungsbereich und den Prüfungsträger differenziert werden. Während Grobprogramme lediglich allgemeine Beschreibungen der Prüfungsaufgabe enthalten, die dem Prüfer einen erheblichen Ermessensspielraum bei der Festlegung von Prüfungshandlungen
und Urteilsstandards einräumen, umfassen detaillierte Programme konkrete Arbeitsanweisungen für die auszuführenden Prüfungshandlungen und die zu beachtenden Urteilskriterien. Detailprogramme werden schriftlich als Prüfungsrichtlinien, Prüfungsfragebögen und Prüfungsanweisungen formuliert und entlasten den einzelnen Prüfer bei der Wahl von Prüfungsmethoden und bei der Urteilsbildung. Der Vorteil detaillierter P. besteht in einer weitgehenden Verhaltensnormierung der Prüfer, wodurch Objektivität und Transparenz der Prüfung gefördert werden. Nachteilig kann sich auswirken, daß die Erfahrungen der Prüfer durch präzise Verhaltensvorschriften nicht voll ausgeschöpft und die Besonderheiten der Prüfungsobjekte bei detaillierten Anweisungen nicht genügend berücksichtigt werden, da die schriftlichen P. meistens standardisiert sind. Im Gegensatz zu individuellen P., die für einen » Prüfungsauftrag gelten, gehen standardisierte P. von der Annahme aus, daß die vorgeschriebenen Prüfungshandlungen für ein Prüfungsobjekt unabhängig von der jeweils zu prüfenden Unternehmungdurchzuführen sind. Dabei ist davonauszugehen, daß P. mit einem hohenGenauigkeitsgrad einer Standardisierung weniger zugänglich sind als globale P. Nach dem Prüfungsträgersind personenbezogene P. und EDV-P. zu unterscheiden. EDV-P. setzenvollständig programmierbare Prüfungsaufgaben voraus. Sie finden beider Prüfung m oderner Abrechnungssysteme und bei formellen Prüfungshandlungen Anwendung und stellenP. mit dem höchsten Genauigkeitsgrad dar, weil die Bearbeitungsregelnden gesamten Prüfungsprozeß umfassen und vollständig beschrieben werden müssen.

 

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