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Rahmenabtretung
Vereinbarung
zur
Abtretung von Forderungen
zur
Sicherung
von
Kredite
n in der
Form
, dass mehrere bestehende und künftig entstehende
Forderungen
als
abgetreten
gelten
soll
en. Künftig entstehende
Forderungen
gelten dann bei der
Globalzession
als mit Entstehung
abgetreten
, bei der
Mantelzession
als mit Einreichung einer Debitorenliste.
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Rahmenbedingungen
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Genußrechtskapital
Streuverlust
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