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Sammelbewertungsverfahren

Verfahren zur vereinfachten Ermittlung der Anschaffungskosten oder Herstellungskosten gleichartiger Vermögensgegenstände des Vorratsvermögens. Sie stellen eine Abweichung vom Grundsatz der Einzelbewertung dar. Zu den Verfahren gehören i.e.S. die Durchschnittsmethode und die Verbrauchsfolgeverfahren (§256 HGB). I.w.S. können auch die Festwertbewertung (§240 III HGB) und die Gruppenbewertung (§240 IV HGB) sowie die Pauschalwertberichtigung auf Forderungen hierunter subsumiert werden.

 

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