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Selbstkostenfestpreis

Selbstkostenpreis

die bei öffentlichen Aufträgen übliche Preisbasis, wenn der Auftragsvergabe keine Marktpreise zugrunde gelegt werden können. Er wird aufgrund vorgelegter Vorkalkulationen fest vereinbart und erfährt nur bei Änderungen der Auftragsbedingungen, nicht dagegen bei Planungsfehlern des Unternehmens eine Revision. Das Risiko nicht kostendeckender Kalkulationswerte trägt also das Unternehmen.

LSP-Kalkulationsschema

 

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