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Unterschlagungsprüfung

Freiwillige Prüfung, die entweder im Zusammenhang mit der Jahresabschlußprüfung (Auftragserweiterung), zumeist jedoch gesondert durchgeführt wird. Prüfungsveranlassung: Schwerwiegende Verdachtsmomente, z. B. Auftalichen gefälschter Belege, Unregelmäßigkeiten im Zahlungsverkehr etc. Prüfungsziel: Aufklärung von » Unterschlagungen, Überführung des Täters, Feststellung des Schadens in quantitativer und qualitativer Hinsicht, Abschreckung. Prüfungsträger: Interne Revision (wenn vorhanden; hier besteht allerdings die Gefahr der Befangenheit, denn der Defraudant hat das » interne Kontrollsystem durchbrochen, das von der internen Revision auf Schwachstellen geprüft und ggf. als ordnungs und funktionsfähig beurteilt wurde). Externer Prüfer (i. d. R Wirtschaftsprüfer). Ein Hinzuziehen von Sachverständigen (EDV-Spezialisten, Kriminaltechnikern) kann fallweise erforderlich sein.

 

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