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Verwaltungsgemeinkosten

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Die Verwaltungsgemeinkosten einer Behörde sind z.B. die Kosten für die Leitung und Verwaltung der Behörde, z. B. Besoldung für die Behördenleitung und die Beamten sowie Gehälter für Angestellte der Verwaltungsabteilungen, Büromaterial, Abschreibungen auf die Geschäftsausstattung.

Siehe auch Verwaltungskosten.

 

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