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Vorkontierung
1. Vermerk der von einem
Geschäftsvorfall
angesprochenen
Konten
auf dem entsprechenden
Beleg
(oder einem angehefteten Kontierungszettel).
2. Organisatorische Verlagerung der Erstkontierung der
Belege
auf
dezentral
e Stellen. Beispiele: Die jeweils bestellende
Abteilung
kontiert den
Beleg
vor, die
zentrale
Finanzbuchhaltung
bzw.
Betriebsbuchhaltung
überprüft dann lediglich die
Kontierung
und nimmt die
Buchungen
vor. Grund:
Dezentral
e Stelle hat mehr Fachkenntnis über den
Geschäftsvorfall
.
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