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Vorkontierung

1. Vermerk der von einem Geschäftsvorfall angesprochenen Konten auf dem entsprechenden Beleg (oder einem angehefteten Kontierungszettel).

2. Organisatorische Verlagerung der Erstkontierung der Belege auf dezentrale Stellen. Beispiele: Die jeweils bestellende Abteilung kontiert den Beleg vor, die zentrale Finanzbuchhaltung bzw. Betriebsbuchhaltung überprüft dann lediglich die Kontierung und nimmt die Buchungen vor. Grund: Dezentrale Stelle hat mehr Fachkenntnis über den Geschäftsvorfall.

 

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