Zollamtlich relevantes Gewicht von Waren zum Zwecke der Bemessung der Zollschuld. «Rohgewicht» bezeichnet das Gewicht der Nichtgemeinschaftsware einschließlich aller Verpackungen (Umschließungen), «Eigengewicht» bezeichnet das Gewicht des Zollgutes ohne Verpackung. Die Differenz zwischen beiden wird auch als «Tara» bezeichnet.