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Zollpräferenzen

Besondere Zollvergünstigungen H Allgemeines Präferenzsystem (APS)), die aufgrund von bi- bzw. multilateralen Abkommen oder von Verordnungen der Europäischen Gemeinschaft (EG) im Rahmen des Gemeinsamen Zolltarifs (GZT) bei der Einfuhr von Nichtgemein-schaftswaren gewährt werden. Zollpräferenzen werden den Entwicklungsländern, den AKP-Staaten, den Überseeischen Ländern und Gebieten (ÜLG), den Maghrebländern, den Maschrikländern, den Staaten der EFTA und der Türkei gewährt und bedingen unterschiedliche Präferenznachweise (Europaabkommen).

 

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