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Zollpräferenzen
Besondere Zollvergünstigungen H
Allgemeines Präferenzsystem (APS)
), die aufgrund von bi- bzw. multilateralen Abkommen oder von
Verordnung
en der
Europäischen Gemeinschaft
(
EG
) im Rahmen des Gemeinsamen Zolltarifs (GZT) bei der
Einfuhr
von Nichtgemein-schaftswaren gewährt werden. Zollpräferenzen werden den
Entwicklungsländer
n, den
AKP-Staaten
, den Überseeischen Ländern und Gebieten (ÜLG), den
Maghrebländer
n, den
Maschrikländer
n, den Staaten der
EFTA
und der Türkei gewährt und bedingen unterschiedliche
Präferenznachweise
(
Europaabkommen
).
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