Wirtschaftslexikon
  Wirtschaftslexikon A B C D E F G H I J K L M N O P Q R S T U V W X Y Z
             
 

 

 

Zollstellen

Zollbehörden
Dienststellen, bei denen die im gemeinschaftlichen Zollrecht (Art. 4 Ziffer 3 und 4 Zollkodex (ZK)) vorgeschriebenen Förmlichkeiten zu erfüllen sind (zum Beispiel Einfuhrabgaben, Ausfuhrabgaben). Diese Aufgaben werden in der Bundesrepublik von der Bundeszollverwaltung wahrgenommen. Als Mittelbehörden überwachen die Oberfinanzdirektionen die Gesetzesanwendung und beaufsichtigen die Geschäftsführung der nachgeordneten Dienststellen. Zolltechnische Warenuntersuchungen oder chemische Warenprüfungen werden von angegliederten Lehr- und Prüfungsanstalten durchgeführt. Örtliche Zollbehörden sind die Hauptzollämter mit ihren Dienststellen (Binnen-und Grenzzollstellen, Ausgangszollstellen, Ausfuhrzollstellen) und die Zollfahndungsämter.

 

Diese Seite als Bookmark speichern :

 

<< vorhergehender Begriff
nächster Begriff >>
Zollschuldner
Zollstraßen

 

 
     
           
Weitere Begriffe : HERMES-Kreditversicherungs AG Betriebstypologie Aufgabensynthese
Wirtschaftslexikon. | Copyright © 2005-2008 All rights reserved. www.wirtschaftslexikon24.net | Impressum