Wirtschaftslexikon
  Wirtschaftslexikon A B C D E F G H I J K L M N O P Q R S T U V W X Y Z
             
 

 

 

Zwischenverwahrung

Ist gegeben, wenn Wertpapiere, die von einer Bank hereingenommen wurden, durch ein anderes Kreditinstitut (z. B. Wertpapiersammelbank) weiter verwahrt werden.

 

Diese Seite als Bookmark speichern :

 

<< vorhergehender Begriff
nächster Begriff >>
Zwischenschein
Zwischenziel

 

 
     
           
Weitere Begriffe : Erklärungsmodelle Submissionskartell Gleichbehandlungsgrundsatz
Wirtschaftslexikon. | Copyright © 2005-2008 All rights reserved. www.wirtschaftslexikon24.net | Impressum