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Aktivierungsgebot
(
Bilanzierung
). Alle materiellen
Vermögensgegenstände
(
Maschinen
u. Ä.), alle
immateriell
en
Vermögensgegenstände
des
Umlaufvermögen
s (
z
.
B
. die für den
Verkauf
bestimmte
Software
eines Softwareunternehmens), alle
entgeltlich
erworbenen
immateriell
en
Vermögensgegenstände
des
Anlagevermögens
(
entgeltlich
erworbene
Lizenzen
u.Ä.) und
aktive Rechnungsabgrenzungsposten
müssen aktiviert werden.
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Aktivierungshilfen
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Gemeinkostenvorgabe
Kostenstellenkosten
Kreative Buchführung
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