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SHAKESPEARE Willia
Aktivierungspflicht
Aktivierungspflicht: Sämtliche
Vermögensgegenstände
und
Rechnungsabgrenzungsposten
. die in § 266
HGB
in der
Bilanzgliederung
als Aktivpositionen genannt werden, sind zu aktivieren. So sind
z
. 13. die
Forderungen
der Huber
AG
an Müller aus
Lieferungen und Leistungen
zwingend zu aktivieren.
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Aktivierungshilfen
Aktivierungspflichtige Steuer
Weitere Begriffe :
Weltabschluss/Weltabschlussbilanz
Ertragsgesetz
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