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Ausfuhrliste

beinhaltet Warengruppen, deren Ausfuhr Beschränkungen unterliegt. Sie ist der Außenwirtschaftsverordnung (AWV) als Anlage AL beigefügt und wird wie die Einfuhrliste gemäß dem Außenwirtschaftsgesetz (AWG) durch Rechtsverordnungen regelmäßig an veränderte Rahmenbedingungen angepaßt, so bei der Aufhebung oder Neufestsetzung von Ausfuhrbeschränkungen (zum Beispiel Embargo). Veränderungen werden jeweils im Bundesanzeiger (BAnz) und anderen einschlägigen Medien veröffentlicht.
In der Ausfuhrliste sind sämtliche Waren aufgeführt, die nach den Vorschriften der AWV einem Genehmigungsvorbehalt unterliegen. Ebenso bezieht sie die im Bereich der Durchfuhr, dem Transithandel (Transithandelsgenehmigung) und in Teilen des Dienstleistungsverkehrs bestehenden Beschränkungen ein.

 

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