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Ausfuhrliste
beinhaltet
Warengruppen
, deren
Ausfuhr
Beschränkungen unterliegt. Sie ist der
Außenwirtschaftsverordnung
(
AWV
) als
Anlage
AL beigefügt und wird wie die
Einfuhrliste
gemäß dem
Außenwirtschaftsgesetz
(
AWG
) durch
Rechtsverordnungen
regelmäßig an veränderte
Rahmenbedingungen
angepaßt, so bei der
Aufhebung
oder Neufestsetzung von
Ausfuhrbeschränkungen
(zum Beispiel
Embargo
).
Veränderungen
werden jeweils im
Bundesanzeiger
(BAnz) und anderen einschlägigen
Medien
veröffentlicht.
In der Ausfuhrliste sind sämtliche Waren aufgeführt, die nach den Vorschriften der
AWV
einem Genehmigungsvorbehalt unterliegen. Ebenso bezieht sie die im Bereich der
Durchfuhr
, dem
Transithandel
(
Transithandelsgenehmigung
) und in Teilen des
Dienstleistungsverkehr
s bestehenden Beschränkungen ein.
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