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Transithandel

Transithandel ist die Bezeichnung für Handelsgeschäfte, bei denen Waren im Ausland beschafft und im Ausland abgesetzt werden. Beispiel: Ein deutscher Händler kauft in Italien Wein ein und setzt den Wein bei einer holländischen Handelskette ab. Die Ware wird mit einem LKW von Florenz in Italien über die Autobahn durch Deutschland gefahren und nach Den Haag in Holland gebracht. Die Transitware wird in Deutschland weder gelagert noch be- oder verarbeitet, sondern hier nur durchgeleitet. Transitorische Posten sind nach § 250 HGB sämtliche Ausgaben (Einnahmen) vor dem Bilanzstichtag, soweit sie Aufwand (Ertrag) für eine bestimmte Zeit nach diesem Tag darstellen. Transitorische Posten sind als Rechnungsabgrenzungsposten (Details und Beispiele: Rechnungsabgrenzung) in der Bilanz auszuweisen.

Transithandelsgeschäfte

ist die Durchfuhr von Waren durch ein bestimmtes Gebiet (z.B. Staatsgebiet), ohne daß sie dabei einer Be- oder Verarbeitung unterzogen werden.

 

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