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Dreiecksgeschäfte

Außenhandelsgeschäfte, die meist auf der Grundlage zwischenstaatlicher Vereinbarungen geschlossen werden, wenn eines oder mehrere der beteiligten Länder nicht über ausreichende Devisen verfügen. Zahlungsbilanzdefizite werden dabei in Clearing-Salden erfaßt, deren Ausgleich durch entsprechende Warenlieferungen erfolgt. Praktische Bedeutung haben Dreiecksgeschäfte aber auch im EU-£XTft4-Handel, wenn ein Mitgliedsland im Rahmen des passiven Veredelungsverkehrs (pW) in einem Drittland Waren verarbeiten läßt und anschließend in ein anderes EU-Mitgliedsland reimportiert (Nämlichkeit). In diesem Zusammenhang werden die INF-Gemeinschaftsvordrucke zur Information der Zollbehörden verwendet.

 

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