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Transitorische Posten

Rechnungsabgrenzungsposten

Verfahren der Rechnungsabgrenzung, bei dem Beträge durch entsprechende Buchung korrigiert werden, die im abgelaufenen Geschäftsjahr im Voraus geleistet oder empfangen und zunächst als Aufwand oder Ertrag erfasst wurden, die aber wirtschaftlich dem nächsten Geschäftsjahr zuzurechnen sind.

Rechnungsabgrenzungsposten

Lat.: transire = hinübergehen. Ausgaben und Einnahmen, die im voraus geleistet oder empfangen wurden, aber erst der nächsten Abrechnungsperiode als Aufwand bzw. Ertrag zuzurechnen sind. Transitorische Posten dienen der periodengerechten Erfolgsermittlung; transitorische Aktiva oder transitorische Passiva dürfen als » Rechnungsabgrenzungspo-sten ausgewiesen werden, Antizi-pative Posten dürfen dagegen seit dem AktG 1965 nicht mehr unter dieRechnungsabgrenzungsposten aufgenommen werden.

 

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