Lat.: transire = hinübergehen. Ausgaben und Einnahmen, die im voraus geleistet oder empfangen wurden, aber erst der nächsten Abrechnungsperiode als Aufwand bzw. Ertrag zuzurechnen sind. Transitorische Posten dienen der periodengerechten Erfolgsermittlung; transitorische Aktiva oder transitorische Passiva dürfen als » Rechnungsabgrenzungspo-sten ausgewiesen werden, Antizi-pative Posten dürfen dagegen seit dem AktG 1965 nicht mehr unter dieRechnungsabgrenzungsposten aufgenommen werden.