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Auswahlprozeß
Der A. umfaßt den Vergleich der formulierten Alternativen mit dem Ziel, eine optimale Alternative zu bestimmen. Optimal ist die Alternative mit der größten Zielwirksamkeit. Die Zielwirkungen stellen die bewertungsrelevanten Wirkungen der zu vergleichenden Alternativen dar. Die Problematik des Vergleichs von Alternativen aufgrund ihrer Zielwirkungen liegt darin, daß die Vorziehungswürdigkeit der Alternativen subjektiv unterschiedlich beurteilt wird. Das rührt daher, daß den Zielwirksamkeiten von Subjekten ein unterschiedlicher Nutzen oder Wert zugeordnet wird (Bewertung). Durch Zuordnung bestimmter Wen oder Nutzengrößen zu den Zielwirksamkeiten soll eine eindeutige Rangordnung der zu vergleichenden Alternativen ermöglicht und eine optimale Alternative bestimmt werden. Die optimale Alternative wird letztlich dahingehend geprüft, wie empfindlich sie auf Änderungen der Entscheidungsprämissen reagiert. Dadurch 101 Auswahlverfahren soll festgestellt werden, ob diese Alternative auch bei »ungünstigeren« Entscheidungsprämissen die optimale bleibt. Mit Hilfe von Methoden der Bewertungsstabilisierung kann die Auswirkung auf die Rangordnung der Alternativen erfaßt werden, die sich aus geänderten Annahmen über die Eigenschaften der Alternativen, über die Umweltsituationen sowie über die Restriktionen und Bewertungskriterien ergeben. Die sich nach dieser Überprüfung auch unter dem Gesichtspunkt der Bewertungsstabilität als optimal erweisende Alternative wird implementiert. Der Auswahlprozeß umfaßt somit vier große Aktivitätsbereiche, nämlich die Ermittlung der Bewertungsgrundlagen, der Nutzengrößen, einer eindeutigen Präferenzordnung und einer »bewertungsstabilen« optimalen Alternative.
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