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Beleihungsraum

unter ökonomischem Aspekt der Teil des Beleihungswerts, dessen Höchstgrenze das Kreditvolumen nach oben limitiert. Der Beleihungsraum ist zugleich ein Maßstab für den eventuellen Verwertungserlös ( Liquidität, Liquidationswert des Beleihungsgegenstandes). Unter rechtlichem Aspekt (Beleihungsrang): technische Eintragungsfolge der Grundpfandrechte im Grundbuch, z. B. 1. Hypothek, 2. Hypothek; regelt zugleich den Modus der Reihenfolge und des Umfangs, in welcher bzw. welchem die Kreditgeber im Falle des Risikoeintritts bedient werden.

 

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Weitere Begriffe : Kreditrationierung Early adopters KGmbH
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