A
B
C
D
E
F
G
H
I
J
K
L
M
N
O
P
Q
R
S
T
U
V
W
X
Y
Z
Beleihungsraum
unter ökonomischem Aspekt der Teil des
Beleihungswerts
, dessen Höchstgrenze das Kreditvolumen nach oben
limitiert
. Der Beleihungsraum ist zugleich ein Maßstab für den eventuellen Verwertungserlös (
Liquidität
,
Liquidationswert
des Beleihungsgegenstandes). Unter rechtlichem Aspekt (
Beleihungsrang
): technische Eintragungsfolge der
Grundpfandrechte
im
Grundbuch
,
z
.
B
. 1.
Hypothek
, 2.
Hypothek
; regelt zugleich den
Modus
der
Reihenfolge
und des
Umfang
s, in welcher bzw. welchem die
Kreditgeber
im Falle des Risikoeintritts bedient werden.
Diese Seite als Bookmark speichern :
<< vorhergehender Begriff
nächster Begriff >>
Beleihungsrang
Beleihungssatz
Weitere Begriffe :
Kreditrationierung
Early adopters
KGmbH
Wirtschaftslexikon.
| Copyright © 2005-2008 All rights reserved. www.wirtschaftslexikon24.net |
Impressum