ist eine Kapitalgesellschaft, deren Zweck auf das Auislichen und Gewinnen von Mineralien gerichtet ist. Sie entsteht Grundsätzlich durch Beteiligung mehrerer Personen an einem Bergwerk; eine Ausnahme von diesem Grunusatz gilt im Bundesland NordrheinWestfalen: hier ist zur Entstehung ein gerichtlich oder notariell beUrkund eter Gründungsvertrag notwendig. Die an der Gewerkschaftbeteiligten Personen bezeichnet man als Gewerken, die Gesellschaftsanteile als Kuxen Die Gewerke