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Briefgrundschuld
Grundschuld
, für die ohne besondere
Weisung
vom
Grundbuchamt
bei der
Eintragung
ein
Brief
ausgestellt wird, der die wesentlichen Angaben aus dem
Grundbuch
enthält. Die Übergabe des
Brief
es ist grundsätzlich für das Entstehen des
Grundpfandrecht
s notwendig. Bei der Geltendmachung muß der
Brief
ebenfalls vorgelegt werden.
Banken
schließen diese
Verpflichtung
en regelmäßig aus, wenn sie
Grundpfandrechte
hereinnehmen.
ist eine
Grundschuld
, deren Bestehen nicht nur im
Grundbuch
eingetragen, sondern des weiteren in einem eigenen
Grundschuldbrief
beurkundet ist. Dieser kann auf den
Eigentümer
des
Grundstück
s oder den
Inhaber
des
Brief
es lauten.
Vorteil
: Vereinfachte Übertragung der
Grundschuld
ist möglich durch
Einigung
, Briefübergabe und
Eintragung
ins
Grundbuch
oder schriftliche Übertragungserklärung.
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