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Briefhypothek

ist eine Hypothek, deren Bestehen nicht nur im Grundbuch eingetragen, sondern auch in einem eigenen Hypothekenbrief beurkundet wird. Der Brief macht die Hypothekenforderung beweglich. Ihre Übertragung erfolgt gegen Übergabe des Briefes mit schriftlicher Abtretungserklärung. Eintrag der Übertragung ins Grundbuch ist möglich.

 

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