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Rektapapier
Wertpapier
, das auf eine bestimmte Person lautet. Kraft
Gesetze
s ist es kein
Orderpapier
, d. h., daß es weder
formlos
noch
per
Indossament
übertragen werden kann. Grundsätzlich muß damit der zur
Zahlung
Verpflichtete direkt an die genannte Person leisten. Es sei denn, daß die
Rechte
aus dem Rektapapier
abgetreten
worden sind. Vgl.:
Inhaberpapier
,
Orderpapier
.
Wertpapier
, welches nur den namentlich genannten
Inhaber
(
Namensaktie
) oder dessen Rechtsnachfolger zu den in diesem Papier
verbrieft
en
Ansprüche
n berechtigt.
Wertpapier
, das nicht durch
Indossament
weitergegeben werden kann. Der
Anspruch
kann nur schuldrechtlich
abgetreten
werden. Ein
gutgläubiger Erwerb
durch Dritte ist aber durch die
Zession
nicht möglich. Ein
geborenes Orderpapier
kann durch die
Klausel
„nicht an Order“ zum Rektapapier gemacht werden.
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Rektapapiere
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Schanz
Vergleich, innerbetrieblicher
Wirtschaftsinformatik
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