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Rektaklausel
Indossament
Rektaklausel Diese
Klausel
hat folgenden Wortlaut: „
Nicht an Order
." Hierdurch schließt der
Aussteller
einer
Urkunde
die Indossierung (Übertragung auf einen Dritten) aus. Die
Klausel
ist in der
Praxis
wenig gebräuchlich.
Vermerk auf einem
Wechsel
oder
Scheck
mit der negativen
Orderklausel
«nicht an Order». Sie untersagt die Indossierung (
Indossament
) des
Wechsel
s oder des
Schecks
. Diese werden damit zu
Rektapapiere
n und können nur noch auf dem Wege der
Zession
übertragen werden.
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Rektakonnossement
Weitere Begriffe :
Profit Impact of Market Strategy (PIMS)
Dividendenpolitik
Put-Look-Back Warrant
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