zu 20 Jahren). Ihre Höchstbeträge errechnen sich aus dem Einbringungswert der Kapitalanlage (Kapitaldeckung), der sich gegebenenfalls durch Rückführung, Veräußerung oder Schadensfälle vermindern kann. Erträge können in bestimmten Grenzen in die Bundesdeckung einbezogen werden. Auf Antrag können auch Anteile aus nicht ausgeschütteten, frei transferierbaren reinvestierten Gewinnen bis zur Höhe von 50% des bestehenden Einbringungswertes der garantierten Kapitalanlage in die Deckung einbezogen werden. Die Garantienehmer sind an jedem Verlust mit mindestens 5% beteiligt, und diese Selbstbeteiligung darf nicht anderweitig abgesichert werden.