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Darlehenshypothek

häufigste Form der Verkehrshypothek, dient der Sicherung einer Forderung aus einem Darlehen. Die Darlehenshypothek wird im Grundbuch vielfach auch als solche bezeichnet. Ist bei der Darlehenshypothek die Erteilung des Hypothekenbriefes ausgeschlossen, kann der Grundstückseigentümer wenn die Hingabe des Darlehens unterblieben ist binnen eines Monats seit Eintragung der Darlehenshypothek die Eintragung eines Widerspruchs beantragen, der gutgläubigen Erwerb der Darlehenshypothek durch Dritte rückwirkend ausschließt (§ 1139 Bürgerliches Gesetzbuch).

 

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