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Dawes-Plan
Dawes-Plan Er wurde 1924 von der Reparationskommission (Vorsitzender: CG. Dawes) aufgestellt und im Londoner Abkommen gleichen Jahres angenommen. In ihm wurden die von Deutschland nach dem 1. Weltkrieg zu zahlenden Reparationen nach Beurteilung der deutschen Leistungsfähigkeit auf 2, 4 Mrd. Goldmark pro Jahr festgelegt. Aufgrund dieser enormen Reparationen erhielt Deutschland die Dawes-Anleihe. Nachdem der Dawes-Plan durch die Weltwirtschaftskrise undurchführbar wurde, ersetzte man ihn 1929/30 durch den Young-Plan.
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