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Dividendenanspruch

(Dividendenberechtigung) Anspruch des Aktionärs auf Anteil am Gewinn der AG. Bei Aktien gleicher Gattung besteht im Regelfall gleicher Dividendenanspruch; Ausnahme: bei Ausgabe junger Aktien im Zuge der Kapitalerhöhung, wenn auf neue Aktien für den Rest des Geschäftsjahrs eine von den alten Aktien abweichende Dividende gezahlt wird (Bezugsrecht). Solange dies der Fall ist, erfolgt getrennte Kursnotierung.

 

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