A
B
C
D
E
F
G
H
I
J
K
L
M
N
O
P
Q
R
S
T
U
V
W
X
Y
Z
Dividendenanspruch
(Dividendenberechtigung)
Anspruch
des
Aktionär
s auf
Anteil
am
Gewinn
der
AG
. Bei
Aktien
gleicher
Gattung
besteht im Regelfall gleicher Dividendenanspruch; Ausnahme: bei
Ausgabe
junger Aktien
im
Zug
e der
Kapitalerhöhung
, wenn auf
neue Aktie
n für den Rest des
Geschäftsjahrs
eine von den
alten Aktien
abweichende
Dividende
gezahlt wird (
Bezugsrecht
). Solange dies der Fall ist, erfolgt getrennte
Kursnotierung
.
Diese Seite als Bookmark speichern :
<< vorhergehender Begriff
nächster Begriff >>
Dividendenaktien
Dividendenbarwert
Weitere Begriffe :
Keilprinzip-Planung
Personaleinsatz / Personalzuordnung
Speicherbuchführung
Wirtschaftslexikon.
| Copyright © 2005-2008 All rights reserved. www.wirtschaftslexikon24.net |
Impressum