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Einfuhrlizenz
ist nach
EG
-Recht bei der
Einfuhr
bestimmter landwirtschaftlicher
Erzeugnisse
vorzulegen, sofern sie den Bestimmungen der gemeinsamen
Marktorganisation
oder Handelsregelungen der
Europäischen Union
(
EU
) unterliegen. Sie treten bei Marktordnungsgütern an die
Stelle
der
Einfuhrgenehmigung
. Dies gilt insbesondere dann, wenn bislang verschlossene
Erzeugnisse
aus
Drittländer
n unmittelbar oder über ein anderes
EU
-Mitgliedsland in den zollrechtlich
freien
Verkehr
des
Wirtschaftsgebiet
es gelangen. Einfuhrlizenzen sind unter
Verwendung
von vorgeschriebenen Vordrucken bei der
Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung (BLE)
zu beantragen.
(
Einfuhrgenehmigung
) ist bei einer
Politik
der
Kontingentierung
von
Import
en die erforderliche Erlaubnis zur
Einfuhr
gewisser
Güter
. In der Bundesrepublik für wenige spezielle
Waren
durch AWV geregelt. Im
Welthandel
nach wie vor neben Schutzzöllen ein
Mittel
zur Abschirmung der inländischen
Wirtschaft
, als
Protektionismus
vom
GATT
abgelehnt.
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