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Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung (BLE)
am 2. August 1994 errichtete Anstalt öffentlichen Rechts. Sie hat die Aufgaben der ehemaligen Bundesanstalt für landwirtschaftliche Marktordnung (BALM) und die des ehemaligen Bundesamtes für Ernährung und Forstwirtschaft (BEF) übernommen. Organe der BLE sind der Präsident und der Verwaltungsrat, der aus Vertretern der Wirtschaft, Verwaltung und Verbraucher besteht. Die BLE fungiert als:
- Marktordnungsstelle für die in der Europäischen Union (EU) bestehende gemeinsame Marktorganisation für landwirtschaftliche Produkte, Obst und Gemüse, Waren des Blumenhandels und der Fischerei, Kreditnehmer von Kassenkrediten zur Finanzierung der gemeinsamen Agrarpolitik, zentrale Planungs- und Feststellungsstelle von Erzeugnissen, Beständen und Verbrauch aufgrund des Ernährungssicherstellungs- und Ernährungvorsorgungsgesetzes, Beschaffungs-, Haltungs- und Verwertungsstelle von Vorräten an Ernährungsgütern und Futtermitteln im Rahmen einer allgemeinen Vorratshaltung und der zivilen Notfallreserve, Genehmigungsstelle für den grenzüberschreitenden Waren - und Dienstleistungsverkehr mit Erzeugnissen der Ernährungs-, Land- und Forstwirtschaft, Beitragserhebungsstelle für den Absatzförderungsfonds der Land- und Ernährungswirtschaft, Erhebungsstelle für Abgaben nach dem Forstabsatz- und Fischereifonds, Genehmigungsstelle für Fangerlaubnisse und Überwachungsstelle der Seefischerei außerhalb des Küstenmeeres, Reeder der Fischereischutzboote und Fischereischiffe des Bundes.
Daneben erledigt die BLE sonstige Verwaltungsaufgaben des Bundes, die ihr vom Bundesministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten (BML) übertragen werden.
Die BLE unterhält darüber hinaus zahlreiche Außenstellen und Büros für die Aufgaben der Qualitätskontrolle von Obst und Gemüse.
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