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Export-Leasing

(Cross-Border-Leasing) Form der Exportfinanzierung, wobei ein oder mehrere inländische Investoren (Leasinggeber, z. B. Leasing-Gesellschaften, Banken, Großunternehmen) bei einem inländischen Produzenten einen Leasinggegenstand genau nach Wunsch des ausländischen Nutzers (Leasingnehmer) bestellen, kaufen und an den Leasingnehmer vermieten. Cross-Border-Leasing findet sich vor allem bei hochwertigen Exportgütern (z. B. Flugzeuge, Kraftwerke, Anlagen).
Der ausländische Leasingnehmer genießt vor allem folgende Vorteile:
? Durch Cross-Border-Leasing ist die volle Finanzierung der Anschaffungskosten gewährleistet, ohne entsprechende Liquidität bereitstellen zu müssen.
? Der Leasingnehmer kann eine langfristige Nutzung zu flexiblen Zahlungsbedingungen sicherstellen (z. B. Kopplung der Leasingrate an erzielte Erträge
).
? Cross-Border-Leasinggeschäfte sind für den Leasingnehmer in vielen Ländern bilanzneutral. Je nach den nationalen steuerrechtlichen Grundsätzen kann die Aktivierung des Leasinggegenstandes sowohl beim Leasinggeber als auch beim Leasingnehmer vorgenommen werden (Doppelaktivierungs- oder ?Double Dip?-Leasing).
? Da der inländische Leasinggeber durch die Verrechnung der Abschreibung und der Finanzierungskosten seine Steuerlast verringert, können diese Einsparungen voll oder teilweise durch geringere Leasingraten an ausländische Leasingnehmer weitergegeben werden.

 

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