A
B
C
D
E
F
G
H
I
J
K
L
M
N
O
P
Q
R
S
T
U
V
W
X
Y
Z
Fixkostenzuschläge auf geplante Bruttogewinne
Mit Hilfe von
Fixkostenzuschläge
n auf geplante
Bruttogewinn
e können
fixe Kosten
in der
Plankalkulation
nach dem
Kostentragfähigkeitsprinzip
den
Plangrenzselbstkosten
der einzelnen
Kostenträger
zugerechnet werden. Zur
Fixkosten
-
zurechnung
für
bilanziell
e Bewer- tungszwecke müssen die fixen
Herstellkosten
und die fixen Verwaltungs- und
Vertriebskosten
getrennt werden.
Diese Seite als Bookmark speichern :
<< vorhergehender Begriff
nächster Begriff >>
Fixkostenzuschläge
Fixum
Weitere Begriffe :
Index-Zertifikat
Ausgabeaufschlag
Mutterschutzlohn
Wirtschaftslexikon.
| Copyright © 2005-2008 All rights reserved. www.wirtschaftslexikon24.net |
Impressum