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Freijahre

Zeitraum, innerhalb dessen nach Emission einer Anleihe deren Schuldner von der Tilgung freigestellt ist. Die Tilgung beginnt also erst nach Ablauf der (in den Anleihebedingungen) fixierten Freijahre.

 

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Weitere Begriffe : Handelsrechtliche Bewertungsvorschrift Kleingedrucktes Einzelbeschaffung im Bedarfsfall
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