| |
|
|
Gattungskauf
ist ein Kauf, der sich auf vertretbare Sachen bezieht: Gegenstände, die nach Maß, Zahl oder Gewicht bestimmt werden können (§§ 243, 480 BGB, § 360 HGB). Beispiel: Kauf von Zucker.
Diese Seite als Bookmark speichern :
<< vorhergehender Begriff |
|
nächster Begriff >> |
|
|
|
|
|
|
|