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Gewerke
ist der Anteilsinhaber einer Berg-
rechtlich
en
Gewerkschaft
, die von ihm gehaltenen
Anteile
heißen -
Kuxe
. Bei erhöhtem
Kapitalbedarf
kann der Gewerke zur »
Zubuße
« verpflichtet sein, d.h. er muß
Nachschuß
leisten. Jedoch steht ihm ein
Abandon-Recht
zu.
Beteiligter an einer » bergrechtlichen
Gewerkschaft
.
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