Wirtschaftslexikon
  Wirtschaftslexikon A B C D E F G H I J K L M N O P Q R S T U V W X Y Z
             
 

 

 

Gewerke

ist der Anteilsinhaber einer Berg-rechtlichen Gewerkschaft, die von ihm gehaltenen Anteile heißen -Kuxe. Bei erhöhtem Kapitalbedarf kann der Gewerke zur »Zubuße« verpflichtet sein, d.h. er muß Nachschuß leisten. Jedoch steht ihm ein Abandon-Recht zu.

Beteiligter an einer » bergrechtlichen Gewerkschaft.

 

Diese Seite als Bookmark speichern :

 

<< vorhergehender Begriff
nächster Begriff >>
Gewerblicher Rechtsschutz
Gewerkenversammlung

 

 
     
           
Weitere Begriffe : Bremer Baumwollbörse e.V. Zolltarif der EG Beziehungszahl
Wirtschaftslexikon. | Copyright © 2005-2008 All rights reserved. www.wirtschaftslexikon24.net | Impressum