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Investitionsförderungsverträge
Investitionsförderungsverträge (bzw.
Kapitalschutzabkommen
) sind
bilateral
e Abkommen, die zwischen Staaten zum Zweck der
Absicherung
von
privat
en
Investitionen
(
Direktinvestitionen
) im Ausland geschlossen werden. Sie umfassen gegenseitige staatliche Zusagen bezüglich der
wirtschaftlich
en und insbesondere politischen
Rahmenbedingungen
einer investiven Tätigkeit von
Unternehmen
in diesen Ländern und mindern die damit
verbundene
n AuJSenhandekrisifeen.
Die
Bundesrepublik Deutschland
hat mit rund 120 Ländern Investitionsförderungsverträge unterzeichnet (vgl. PwC Deutsche
Revision
, 1999,
S
. 36), die eine wesentliche
Grundlage
der vom Bund angebotenen
Garantien
für Auslandsinvestitionen deutscher
Unternehmen
bilden (
Kapitalanlagebesicherung
).
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Investitionsgleichung
Weitere Begriffe :
Synchronisation von Produktion und Absatz
Banco Centroamericano de Integracion Economica (BCIE)
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