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Kameralistik

traditionelles staatliches Rechnungswesen, auf dem (bislang noch) die (meisten) staatlichen Haushaltspläne und Haushaltsrechnungen aufbauen. Die Kameralistik ist rein pagatorischer Natur, d. h. sie fußt auf getätigten Einnahmen und Ausgaben. Da aber das Ausgeben von Geld nicht Ziel der staatlichen Tätigkeit, sondern Mittel ist, um (auch nicht monetäre) Ziele zu erreichen, wird die Kameralistik auch als inputorientiertes Rechnungswesen bezeichnet. Die kameralistische oder kamerale titel- und kapitelorientierte Gliederung gewährleistet die Umsetzung und Kontrolle der Haushaltsgrundsätze. Es werden die staatliche Budgetierungsfunktion sowie die Umsetzung finanzwirtschaftlicher Zielsetzungen erfüllt, ohne aber ergebnisorientierte Kontrollen zu ermöglichen oder Abweichungen von sich im Haushaltsplan dokumentierenden politischen Programmen zu berücksichtigen.

 

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