Wirtschaftslexikon
  Wirtschaftslexikon A B C D E F G H I J K L M N O P Q R S T U V W X Y Z
             
 

 

 

Kollektivwerbung

Kollektivwerbung ist im Gegensatz zur Alleinwerbung die Werbung einer Gruppe von Unternehmungen für gemeinsame Ziele. Die Kollektivwerbung ist also eine gemeinschaftliche Werbung verschiedener Werber. Die Arten der Kollektivwerbung sind die Gemeinschaftswerbung, die Sammelwerbung und die Verbundwerbung.

 

Diese Seite als Bookmark speichern :

 

<< vorhergehender Begriff
nächster Begriff >>
Kollektivgüter
Kollisionsrecht

 

 
     
           
Weitere Begriffe : Output-Niveau Mittel, geometrisches Geringfügige Dienstverhinderung
Wirtschaftslexikon. | Copyright © 2005-2008 All rights reserved. www.wirtschaftslexikon24.net | Impressum