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Komparativer Konkurrenzvorteil

Das Bestreben, insgesamt der Konkurrenz weit voraus zu sein, ist bei den eng umkämpften Märkten kaum noch realisierbar. Im Vergleich mit den Hauptkonkurrenten hat das Unternehmen schon dann einen komparativen Konkurrenzvorteil, wenn es zielgruppenbezogen nur mit einer einzigen Wettbewerbskomponente »besser, anders oder neu« auf dem Markt ist. Eine Telefongesellschaft kann z.B. von der Zielgruppe allein durch die sekundengenaue Gebührenabrechnung als »besser« wahrgenommen werden. Der Wettbewerb bei der Telefonauskunft zeigt, dass bei gleicher Basisleistung »Suchen und Ansagen der gewünschten Rufnummer« die Auskunftsleistungen, z.B. eine Auskunft per Computerstimme oder von einer menschlichen Stimme, als »anders« wahrgenommene werden und damit die Kunden entsprechend ihrer Präferenzen den entsprechenden Anbieter wählen. Unter der Komponente »neu« sind Innovationen auf dem Handy-Markt (z.B. Infrarotschnittstelle zum Computer) einzuordnen.

 

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