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Kostentragfähigkeitsprinzip
auch
Deckungsprinzip
genannt.
Prinzip
zur
Verteilung
der
fixen Kosten
auf die
Kostenträger
. Es beinhaltet die
Forderung
, die
Verrechnung
der
fixen Kosten
auf die
betriebliche
n
Produkte
proportional
zu deren
Bruttogewinn
en (
Deckungsbeitrag
) vorzunehmen. Überwiegend besteht jedoch die Auffassung, daß das Kostentragfähigkeitsprinzip nicht zu sinnvollen Ergebnissen führt und daher für unternehmerische
Entscheidunge
n nicht geeignet ist. Außerdem müßten zur
Anwendung
dieses
Prinzip
s
Marktpreis
e zur
Verfügung
stehen.
Siehe auch:
Tragfähigkeitsprinzip
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