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Kostentragfähigkeitsprinzip

auch Deckungsprinzip genannt. Prinzip zur Verteilung der fixen Kosten auf die Kostenträger. Es beinhaltet die Forderung, die Verrechnung der fixen Kosten auf die betrieblichen Produkte proportional zu deren Bruttogewinnen (Deckungsbeitrag) vorzunehmen. Überwiegend besteht jedoch die Auffassung, daß das Kostentragfähigkeitsprinzip nicht zu sinnvollen Ergebnissen führt und daher für unternehmerische Entscheidungen nicht geeignet ist. Außerdem müßten zur Anwendung dieses Prinzips Marktpreise zur Verfügung stehen.

Siehe auch: Tragfähigkeitsprinzip

 

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