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Kumulation

Kumulativer Ursprung Erleichterung der Ursprungsregeln, wonach Nichtgemeinschaftswaren nur dann von Einfuhrabgaben befreit werden, wenn ihr Mehrwert ganz oder teilweise in einem präferenzberechtigten Land erzielt wurde (Zollpräferenzen). Beim Prinzip des kumulativen Ursprungs werden mehrere Länder als ein Zollgebiet behandelt, um die regionale Integration und die internationale Arbeitsteilung zu fördern. Es findet unter anderem Anwendung im Zusammenhang mit dem Lome-Abkommen. (Präferenznachweise)

 

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Weitere Begriffe : Bakschisch Ursprungserklärung (UE) Hybride Instrumente
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