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Kumulierungsverbot
ist ein Begriff aus dem prämienbegünstigten Sparen. Dabei dürfen der Sparer, dessen Ehegatte oder seine Kinder eine Prämie nach Wöhnungsbau-Prämiengesetz oder auch Beiträge zum Bausparen nicht als Sonderausgaben beantragt haben. Eine solche Doppelbegünstigung (Kumulierung von Begünstigungen) ist nicht möglich.
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