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Bausparen
Kollektivsparen der in einer Bausparkasse zusammengeschlossenen Bausparer zum Zweck des Baus, Erwerbs oder der Verbesserung von Eigenheimen und Eigentumswohnungen (- Eigentum) sowie zur Ablösung der hierzu eingegangenen Verpflichtungen der Bausparer. Die staatliche Förderung des Bausparens erfolgt über die Steuer- und Prämiengesetzgebung.
steuerbegünstigtes Ansparen eines Geldbetrags mit anschließender Gewährung eines unkündbaren, zinsgünstigen Darlehens für Zwecke des Wohnungsbaus. Die Sparbeträge der Bausparer fließen in eine gemeinsame Zuteilungsmasse. Die Mittel dieses Fonds werden nach einem bestimmten Verteilschlüssel in Form einer bei den einzelnen Bausparkassen individuellen Bewertungsziffer zugeteilt. Die Zuteilung setzt neben der Ansparung eines vorgeschriebenen Mindesguthabens (in der Regel 40% der Bausparsumme) eine gewisse Wartezeit voraus. Die Baudarlehen in Höhe von 60% der Bausparsumme werden an zweitem Rang bis zu 80% des Beleihungswerts durch eine Hypothek gesichert.
Geldanlage bei einer Bausparkasse mit dem grundsätzlichen Recht auf ein Darlehen für wohnungswirtschaftliche Zwecke zu im Voraus vereinbarten Konditionen. Nur beim Bausparen wird ein Rechtsanspruch auf ein zinsgünstiges Darlehen durch einen vorausgehenden Sparvorgang erworben. Die Darlehen werden aus der Zuteilungsmasse gegeben, die hauptsächlich aus Sparbeiträgen und Darlehenstilgungen besteht. Darlehen werden also nur in dem Maße gegeben, wie die Zuteilungsmasse wächst. Der Bausparer muß abwarten, bis sein Bausparvertrag zugeteilt wird. Dann kann er das Darlehen erhalten, wenn er die dafür gestellten Rahmenbedingungen (wohnungswirtschaftliche Verwendung, Einhaltung der Beleihungsgrenzen) erfüllt. Die Zuteilung setzt eine Mindestansparung auf die Bausparsumme in Höhe von 40 bzw. 50 % voraus. Ausgezahlt wird dann die gesamte Bausparsumme. Für das Bausparen werden von den meisten Bausparkassen verschiedene Tarife angeboten:
Standard-Tarif: Dieser Tarif ist auf eine mittlere Spar- und Tilgungsleistung abgestellt. Er ist für alle sinnvoll, deren Geldbedarf mittelfristig ist und die daran denken, einmal den Erwerb von Wohnungseigentum mit Bausparmitteln zu finanzieren. Die gesamte Dauer des regulären Ablaufs eines solchen Tarifs liegt bei etwa 20 Jahren, nämlich etwa 8 Jahren Ansparzeit und 12 Jahren Rückzahlungszeit.
Schnelltarif: Bei dieser Tarifvariante ist die gesamte Vertragsdauer kürzer, das heißt, es wird schneller angespart, schneller zugeteilt, aber auch schneller zurückgezahlt. Er kommt für Modernisierer und Mieter für relativ kleine Bausparsummen oder für Bauwillige infrage, die rasch ein Bauspardarlehen wollen und hohe Spar- und Tilgungsleistungen erbringen wollen und können.
Langzeittarif: Alle, die noch keine konkrete Verwendung für frei werdende Bausparmittel sehen, werden zunächst einen Tarif wählen, bei dem der Guthabenzins höher und die Einzahlungsfristen länger sind. Von einem Optionstarif spricht man dann, wenn der Bausparer während der Vertragslaufzeit andere Zins-, Spar- und Rückzahlungsbedingungen wählen kann. Die Sparbeiträge auf einen Bausparvertrag werden unter bestimmten Bedingungen vom Staat mit der Wohnungsbauprämie oder mit einer Arbeitnehmer-Sparzulage gefördert. Als weitere Hauptvorteile des Bausparens werden die relativ geringen Darlehenszinsen und die höhere Beleihung genannt. Ein Nachteil liegt in der Ungewissheit der Zuteilungsfrist und in der relativ hohen Rückzahlungsrate.
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