Wirtschaftslexikon
  Wirtschaftslexikon A B C D E F G H I J K L M N O P Q R S T U V W X Y Z
             
 

 

 

Bauspardarlehen

angfristiger Kredit, der von Bausparkassen gewährt wird. Es ist zweck- und objektgebunden und wird nur aufgrund eines bestehenden Bausparvertrages ( Bausparen, dessen Bausparsumme zugeteilt sein muß, gewährt. Der Bausparer hat i. d. R. mindestens 40% der Bausparsumme anzusparen (Mindestguthaben), worauf die Bausparkasse ihm dann ein Bauspardarlehen in Höhe von maximal 60% der Bausparsumme gewährt. Die Zuteilung des Bauspardarlehens ist von der angesparten Bausparsumme und einer (Mindest-) Wartezeit abhängig. Bauspardarlehen werden in Höhe von 60% der Bausparsumme an zweitem Rang und bis zu 80% des Beleihungswertes durch eine Hypothek besichert.

Diese von den Bausparkassen auf der Grundlage eines Bausparvertrages gewährten Darlehen haben ausschließlich die Schaffung von Wohneigentum zum Zweck (Eigenheim, Eigentumswohnung). Bausparkredite sind zumeist zinsgünstig und werden von den Bewegungen der Zinsen auf den Kapitalmärkten nur marginal beeinflußt. Voraussetzung für das Darlehen ist allerdings, daß der Bausparer erst einmal in monatlichen Raten ein bestimmtes Eigenkapital auf die Barsparsumme anspart. Die Darlehenssumme wird dann, ist das Sparziel erreicht, mit dem Sparguthaben ausgezahlt. Diese Sparguthaben werden außerordentlich niedrig verzinst.

 

Diese Seite als Bookmark speichern :

 

<< vorhergehender Begriff
nächster Begriff >>
Baunutzungsverordnung
Bausparen

 

 
     
           
Weitere Begriffe : Außenfinanzbedarf Importrestriktionen Aufwandsgleiche Kosten
Wirtschaftslexikon. | Copyright © 2005-2008 All rights reserved. www.wirtschaftslexikon24.net | Impressum