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Kunde

Person oder Organisation, die Waren oder Dienstleistungen kauft, least oder mietet.

In der Gesundheitswirtschaft:

Interessent an oder Erwerber/Nutzer von Produkten/Dienstleistungen eines Unternehmens bzw. einer Organisation. Dabei muss ein Kunde nicht unbedingt eine Einzelperson sein. Vielmehr kann es sich hierbei auch um eine Gruppe, ein Unternehmen, eine Organisation oder Institution handeln. Im Normalfall ist der Kunde als Käufer aber direkter Vertragspartner des Verkäufers und Zahler der Ware bzw. der Dienstleistung.

Auf dem Gesundheitsmarkt gilt dies nur eingeschränkt. Hier ist der Kunde zwar der Interessent oder Abnehmer bzw. Nutzer einer Ware oder Dienstleistung, nicht aber derjenige, der die Ware oder Dienstleistung auch direkt bezahlt. Vielmehr existiert hier für den Bereich der Sachleistung in der Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV
) ein Dreiecks-Verhältnis zwischen Krankenkasse, Versichertem und Leistungserbringer oder Verkäufer einer Ware des Gesundheitsmarktes (Arzneimittel, Hilfsmittel). Als Zahler (Kostenträger) tritt dabei gegenüber dem Verkäufer bzw. Erbringer einer Dienstleistung die Krankenkasse auf, bei der der Patient versichert ist.

Insofern sind sowohl Versicherte bzw. Patienten als auch Krankenkassen in ihrer Funktion als Vertragspartner und Kostenträger Kunden der Leistungserbringer des Gesundheitsmarktes.

Bankkunde. Geschäftskontrahent der Bank. I. d. R. wird die Bez. nicht auch auf Banken selbst, die Geschäftspartner einer Bank sind, angewendet.

 

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