A
B
C
D
E
F
G
H
I
J
K
L
M
N
O
P
Q
R
S
T
U
V
W
X
Y
Z
Mündel
Gemäß §1773 BGB unter
Vormundschaft
stehende schutzbedürftige
natürliche Person
. Das vom
Vormund
evtl. anzulegende
Vermögen
des meist
minderjährige
n Mündels unterliegt der im BGB explizit
geregelten
Mündelsicherheit
. Neben diesen
Anforderungen
zur
Vermögensverwaltung
werden im BGB sehr ausführlich die
Anforderungen
und die Art der
Bestellung
der
Vormundschaft
bis hin zur Sorge für eine religiöse Erziehung des Mündels geregelt.
Diese Seite als Bookmark speichern :
<< vorhergehender Begriff
nächster Begriff >>
Multiwährungskonten
Mündelgeld
Weitere Begriffe :
Trader
Kapitalerhaltungsorientierte Bilanzkonzeptionen
Verbrauchsgüter
Wirtschaftslexikon.
| Copyright © 2005-2009 All rights reserved. www.wirtschaftslexikon24.net |
Impressum