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Permanente Jahresabschlußprüfung
Permanente
Jahresabschlußprüfung
ist die konsequente
Weiterentwicklung
der
zwischenprüfung
. Es werden in einem solchen Umfang
Prüfungshandlungen
vor der
Erstellung
des
Jahresabschlusses
vollzogen und über das gesamte Jahr verteilt, daß die
Unternehmung
einer ständigen
Prüfung
unterliegt. Permanente
Jahresabschlußprüfung
en finden lediglich in Großunternehmungen statt. In ihnen ist es oftmals nicht möglich, den gesamten erforderlichen Prü-fungsumfang in der Zeit zwischen der
Erstellung
des
Jahresabschlusses
und der verlangten Vorlage des
Prüfungsbericht
s oder in einer zeitlich begrenzten
zwischenprüfung
zu bewältigen. Die Zulässigkeit permanenter
Jahresabschlußprüfung
en ist durch § 165 Abs. 3
AktG
1965 begründet. Hiernach haben die
Prüfer
die Aufklä-rungs und Nachweisrechte auch bereits vor der Aufstellung des
Jahresabschlusses
, soweit dies für die Prüfungsvorbereitung erforderlich ist. Der vor der
Erstellung
des
Jahresabschlusses
durchgeführte Teil der
Jahresabschlußprüfung
wird als Prüfungsvorbereitung verstanden.
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