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Zwischenprüfung
für alle Eigenkapitalpositionen zu Lasten eines »sonstigen Ausgleichsposten« zu verrechnen. Bei
Anwendung
der
modifizierte
n angelsächsischen
Methode
der
Kapitalkonsolidierung
(
Kapitalkonsolidierung, angelsächsische
) kommt auch die
Verrechnung
zu Lasten der Konzernrücklagen in Betracht. Die
Veränderung
des zwischengewinnbestandes im
Vergleich
zum Vorjahr führt in der
Konzerngewinn und Verlustrechnung
zu einer entsprechenden Änderung des
Jahresüberschuss
es.
In der zwischenprüfung (gelegentlich auch als Vorprüfung bezeichnet) werden ausgewählte
Prüfungshandlungen
zur zeitlichen
Entlastung
der
Jahresabschlußprüfung
schon vor der
Erstellung
des
Jahresabschlusses
vollzogen. Vorgezogen werden kann die
Bearbeitung
all derjenigen Prüfungsgegenstände, die sich bereits abschließend beurteilen lassen. Üblicherweise werden die
Anlagenwirtschaft
, die
Materialwirtschaft
, der
Zahlungsverkehr,
die
Lohn
und
Gehaltsabrechnung
und vor allem das unternehmungseigene Überwachungssystem in die zwischenprüfung einbezogen. Die zwischenprüfung stellt überwiegend eine Formal oder Ordnungs-mäßigkeitsprüfung dar. Soweit materielle
Prüfung
en bereits vor dem
Abschlußstichtag
erfolg
en, muß der
Prüfer
den in der zwischenprüfung noch nicht bearbeiteten
Zeitraum
in der nach dem
Bilanzstichtag
durchzuführenden
Prüfung
mit berücksichtigen.
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