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Pfand
Pfand nennt man ein Vermögen (in Form einer beweglichen Sache wie z. B. einer goldenen Uhr oder eines Rechts wie z. B. eines Patents), das als Sicherheit für eine Forderung dient. Beispiel: Müller ist mal wieder knapp an Barem. Er geht zu seinem Geschäftspartner Huber und bittet ihn um einen Kredit. I Huber gewährt diesen Kredit, aber nur unier der Bedingung, dass Müller ihm zur Sicherheit ein Pfand übergibt. Müller erinnert sich der 50 Golddukaten, die er von seiner Tante Gertrude – diese bedauert ihren „Anfall" von Großzügigkeit bis heute – geschenkt bekommen hat. Kann nun Müller seine Schuld nicht vereinbarungsgemäß erfüllen, dann hat Huber ein Pfandrecht an den Golddukaten. Dies besagt: Er ist als Gläubiger berechtigt (Pfandrecht), Befriedigung aus der Sache (den Golddukaten) zu suchen. Huber kann also das Pfand verwerten, z. B. im Wege einer Versteigerung.
ist ein Gegenstand (Sache oder Recht), an dem ein Pfandrecht besteht.
Das Pfand ist eine Sicherheitsleistung für eine Forderung. Als Pfand kommen sowohl bewegliche Gegenstände als auch immobile in Frage, also Grund und Boden (Grundpfand). Auch Rechte können Pfänder sein. Die Herkunft des Wortes ist ungeklärt.
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