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Planungsüberholung
oder Planrevision; in der
Plankostenrechnung
die partielle oder umfassende Überprüfung der
Verrechnungspreise
(
Planpreise
), der
Planbeschäftigung
und der Planverbrauchsmengen auf ihre Entsprechung mit der Realität und ihre eventuell notwendige
Veränderung
. Im allgemeinen findet eine Planungsüberholung am Ende jeder
Planperiode
, mindestens aber alle zwei Jahre statt. Dies gilt besonders für die
Planpreise
, da falsche
Planpreise
zu
Fehlentscheidung
en führen können (–
langfristiger Planpreis
).
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